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Neue Mykotoxin-Verordnungen der EU: Wichtige Änderungen und Aktualisierungen

Die EU hat im vergangenen Jahr mehrere neue Verordnungen zu Mykotoxinen erlassen. Diese Aktualisierungen zielen darauf ab, bestehende Verordnungen zu vereinfachen, die Schwellenwerte für bestimmte Mykotoxine und Waren zu aktualisieren, das Probenahmeverfahren zu ändern und eine neue Anforderung für Mykotoxin-Tests einzuführen.

EU-Mykotoxin-Verordnungen (2023-2024): In Kürze

  1. Vereinfachung und Konsolidierung: Die Verordnung (EU) 2023/915 konsolidiert die früheren Mykotoxin-Verordnungen und hebt die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 auf.
  2. Aktualisierte Schwellenwerte: Mit den Verordnungen (EU) 2024/1022 und 2024/1038 wurden neue Schwellenwerte für Deoxynivalenol (DON), T-2- und HT-2-Toxine in Lebensmitteln festgelegt.
  3. Probenahme und Analyse: Die Verordnung (EU) 2023/2782 aktualisiert die Probenahme- und Analysemethoden für Mykotoxine und führt eine neue Anforderung an die Bestimmungsgrenze (LOQ) bei Tests ein.
  4. Verordnungen in Bezug auf Tierfutter: Keine neuen Änderungen bei den Mykotoxin-Grenzwerten für Tierfutter, aber die bestehenden Empfehlungen bleiben in Kraft.

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Mykotoxin

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Mit der neuen Verordnung (EU) 2023/915 zur Festlegung von Grenzwerten für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln wurde die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 aufgehoben, die bereits mehrfach aktualisiert worden war. Die Verordnung 2023/915 vereinfacht die Komplexität der Mykotoxin-Verordnungen, indem sie alle Mykotoxin-Grenzwerte für Lebensmittelmatrizes zusammenfasst und aktualisiert.

Des weiteren wurden bereits dieses Jahr die regulierten Matrizes und Schwellenwerte für Deoxynivalenol aktualisiert. Die Verordnung (EU) 2024/1022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 über Grenzwerte für Deoxynivalenol in Lebensmitteln gilt bereits ab 1. Juli 2024.

Die Grenzwerte für die Summe von T-2 und HT-2 Toxin wurden ebenfalls bereits dieses Jahr angepasst. Die Verordnung (EU) 2024/1038 fügt Schwellenwerte für diese beiden Toxine hinzu.

An den Grenzwerten für Mykotoxine in Futtermitteln wurden in letzter Zeit keine Anpassungen vorgenommen. Die folgenden Empfehlungen bleiben in Kraft:

  • RICHTLINIE 2002/32/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung
  • EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 17. August 2006 betreffend das Vorhandensein von Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A, T-2- und HT-2-Toxin sowie von Fumonisinen in zur Verfütterung an Tiere bestimmten Erzeugnissen
  • EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 4. November 2013 zur Änderung der Empfehlung 2006/576/EG in Bezug auf die Toxine T-2 und HT-2 in Mischfuttermitteln für Katzen
  • EMPFEHLUNG (EU) 2016/1319 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2016 zur Änderung der Empfehlung 2006/576/EG in Bezug auf Deoxynivalenol, Zearalenon und Ochratoxin A in Heimtierfutter

Die vierte veröffentlichte Verordnung, die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2782 der Kommission, betrifft keine geregelten Waren oder Schwellenwerte, sondern legt Probenahme- und Analysemethoden für die Kontrolle des Mykotoxingehalts in Lebensmitteln fest und hebt die Verordnung (EG) Nr. 401/2006 auf. Mit dieser neuen Verordnung wird das Probenahmeverfahren einschließlich der Probenberechnung aktualisiert. Es wurden zwar keine größeren Änderungen vorgenommen, aber es werden detailliertere Anweisungen zu Ware, Produkt-/Losgewicht, Probengewicht, Probenanzahl usw. gegeben.

Die aktualisierte Verordnung enthält jedoch eine völlig neue Anforderung - eine LOQ-Anforderung (Bestimmungsgrenze) für Mykotoxin-Tests. In der Verordnung wird zwischen zwei Analysemethoden unterschieden: Screening-Methoden und Bestätigungsmethoden.

Screening-Methoden

Analysemethoden, die vor Ort durchgeführt werden, wie ELISA oder LFD, werden als Screening-Methoden bezeichnet. Die LOQ entspricht dem Grenzwert des jeweiligen Mykotoxins, der auch als Screening-Zielkonzentration (STC) bezeichnet wird.

Beispiel: Zearalenon Zulässiger Höchstgehalt [ppb] LOQ [ppb]
Unverarbeitete Maiskörner 350 350
Maismehl (nicht für den Endverbraucher in den Verkehr gebracht) 300 300

Bestätigungsmethoden

Für Analysemethoden, die im Labor durchgeführt werden, wie LC-MS/MS und HPLC, gelten strengere LOQ-Anforderungen. Die LOQ darf den zulässigen Höchstgehalt*0,5 (= Max LOQ) nicht überschreiten, obwohl es vorzuziehen ist, dass die LOQ den zulässigen Höchstgehalt*0,2 (= Pref. LOQ) des jeweiligen Mykotoxins nicht überschreitet.

Beispiel: Zearalenon Zulässiger Höchstgehalt [ppb] Max LOQ [ppb] Pref. LOQ [ppb]
Unverarbeitete Maiskörner 350 175 70
Maismehl (nicht für den Endverbraucher in den Verkehr gebracht) 300 150 60

Es gibt auch Ausnahmen bei der LOQ-Berechnung für Bestätigungsmethoden. Bei der Aflatoxin-Analyse (Summe aus B1, B2, G1, G2) muss der LOQ beispielsweise für alle Matrices ≤ 1 ppb sein (für Babynahrung und Lebensmittel für medizinische Zwecke ≤ 0,1 ppb).

Bei den AgraStrip® Pro WATEX®- und AgraQuant®-Testkits von Romer Labs handelt es sich um Screening-Methoden, daher muss der LOQ unter dem zulässigen Höchstgehalt liegen. Alle AgraStrip® Pro WATEX®- und AgraQuant®-Testkits sind mit der neuen EU-Verordnung konform.